Der Kampf wird auf einer kreisförmigen, 7 bis 14 Meter durchmessenden, mit bis zu 23 Kubikmetern Sägemehl gepolsterten Fläche ausgetragen. Die zwei Gegner tragen über ihren Kleidern eine kurze, aus Zwilch gearbeitete Hose. Die beiden Kontrahenten geben sich zuerst die Hand und greifen sich dann an die sogenannte Schwingerhose und versuchen den Gegner durch das Anbringen von "Schwüngen" auf den Rücken zu zwingen. Das Schwingen kennt verschiedene Hauptschwünge, die Namen wie „Kurz“, „Übersprung“, „Brienzer“, „Hüfter“, „Buur“ oder „Wyberhaagge“ tragen. Der Sieg ist gültig, falls der überlegene Schwinger den Unterlegenen mit mindestens einer Hand an der Schwinghose festhält und der Unterlegene den Boden mit beiden Schulterblättern oder mindestens zwei Dritteln des Rückens berührt. Nach dem Ende des Kampfes wischt traditionsgemäss der Sieger dem Verlierer die Sägemehlspäne vom Rücken. Geht eine Runde unentschieden aus, so ist der Kampf „gestellt“.
Der Kampf wird von drei Kampfrichtern beurteilt, von denen jeweils einer zusammen mit den Schwingern im Sägemehlring steht. Die Kampfrichter bewerten den Gang und erteilen für einen „Plattwurf“ das Maximum von 10 Punkten. Bei einem „gestellten Gang“ erhält der aktivere Schwinger die höhere Punktezahl.
An einem Schwingfest bestreiten die Schwinger sechs (am Eidgenössischen sogar acht) Gänge. Die zwei punkthöchsten Schwinger nach fünf Gängen (oder nach sieben am Eidgenössischen) erreichen den Schlussgang. Die Zuweisung (es wird nicht ausgelost oder nach Cupsystem vorgegangen) der Gegner in den einzelnen Gängen durch das Einteilungsgericht erfolgt nach schwer durchschaubaren Regeln, nicht selten wird der Verdacht laut, es sei geschoben worden.
Es existieren keine Gewichtsklasse.
Notengebung:
• 10.00 Sieg und Plattwurf
• 9.75 Sieg mit Überdrücken
• 9.00 Gestellt (unentschieden) bei attraktivem Kampf
• 8.75 Gestellt (unentschieden) bei unattraktivem Kampf
• 8.75 Verloren aber stark gekämpft und viel riskiert
• 8.50 Verloren ohne guten Angriff oder Chance
Der Kampfrichter kann eine Viertelnote abziehen bei
• Zeit verzögern beim Grifffassen
• Einschaltungen von Kunstpausen
• dauernd Kopfeinstellen
• Anwendung roher und gefährlicher Griffe
• offensichtlicher Passivität oder Verharren über längere Zeit
in einer aussichtslosen Stellung
• wiederholtes nicht fest anziehen der Schwinghose (seit
2013)
Zuerst wird eine Ermahnung gesprochen.
• Bleibt die erste Ermahnung ohne Wirkung, wird eine
Verwarnung und ein Notenabzug angedroht.
• Bleibt auch diese Verwarnung wirkungslos, so muss der
Notenabzug vorgenommen werden.
Nächste Termine:
4. August 2024
Niklaus Thut Schwinget Zoffingen
11. August 2024
Berner Kantonalschwingfest
Sämi Schmid im Einsatz für die NWS